Update 14.06.2020

Liebe Vereinsmitglieder,

Im Zuge der Fünften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) hat der BRV in Rücksprache mit den Staatsministerien seine Empfehlungen erneut angepasst.

Folgende Anpassung können wir demnach zu unseren Regeln machen. Ab sofort ist das Rudern im Zweier mit festen Partnern*innen, die nicht in häuslicher Gemeinschaft leben, erlaubt. Dabei ist zu beachten dass die Anzahl der Partnern auf ein Minimum zu beschränken ist. Wir appellieren hier an Euren gesunden Menschenverstand.

Ob und wie ein Breitensport- und Kindertraining möglich sein wird, klären wir innerhalb der kommenden Woche und werden Euch dann wieder per Mail und über unsere Homepage informieren. Im Zuge dessen werden wir auch unser Regeldokument vom 10.05.2020 anpassen und zum Download anbieten.

Wir danken Euch für eure Unterstützung!

Mit den besten Grüßen,

Euer Vorstand
Florian Rott / Johannes Duell


Liebe Vereinsmitglieder,

das Bayerische Innenministerium hat am 29. Mai 2020 mit der Fünften Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (5. BayIfSMV) weitere Lockerungen bekannt gegeben. Diese gelten ab Montag, 08. Juni 2020. Insbesondere wurde die Gruppengröße auf bis zu 20 Personen erweitert und die Einschränkung auf Individualsport aufgehoben.

Wir haben die neuen Regelungen für den SRC intensiv geprüft. In Absprache und entsprechend der Empfehlungen des Bayerischen Ruderverbandes (BRV) können wir jedoch zum aktuellen Zeitpunkt keine Änderung zu unseren bisherigen Regeln vornehmen.
In der 5. BayIfSMV wird die Abstandsregel von mindestens 1,5 m nicht aufgehoben - im Ruderboot sind maximal 1,3 m möglich! Auskunftsgemäß hat der BRV hierzu Kontakt zum Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege aufgenommen, um die Besonderheiten im Ruderboot zu klären (kontaktloser Outdoorsport). Nach unserem Kenntnisstand dauern die Gespräche aktuell noch an.

Wir wissen, dass andere Rudervereine eine teilweise Lockerung (Rudern in Mannschaftsbooten), ab dem 08. Juni 2020, beschlossen haben. Wir bitten um Euer Verständnis, dass wir als SRC eine entsprechende Öffnung, aufgrund der unterschiedlichen Vereinsstrukturen, nicht verantworten können.

Sofern weitere Lockerungen für einzelne Bereiche behördlich erlaubt werden, werden wir unsere Regelungen überprüfen; gleiches gilt selbstverständlich in dem Fall, dass der BRV geänderte Empfehlungen ausspricht.

Wir danken Euch für eure Unterstützung!

Mit den besten Grüßen,

Euer Vorstand Florian Rott / Johannes Duell