Liebe Vereinsmitglieder,

das Bayerische Innenministerium hat am 8. Mai 2020 bekannt gegeben, dass Sport an der frischen Luft unter bestimmten Rahmenbedingungen auch für andere Sportarten als Individualsportarten möglich ist. Diese Rahmenbedingungen sind insbesondere: kein Körperkontakt, kein gemeinsames Trainingsgerät und nur Kleingruppen von max. 5 Personen.

Wie wir diese Lockerungen konkret für unseren Verein umsetzen werden, haben wir unten für Euch zusammengestellt.

Wir möchten jedoch vorab noch auf Folgendes Hinweisen: ein „normaler“ Vereins- und Sportbetrieb wird auf absehbare Zeit, aufgrund der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben in Bayern, nicht möglich sein. 

Durch die Beschränkungen, von denen einzelne Mehr oder Weniger betroffen sind, soll eine weitere, unkontrollierte Ausbreitung der Pandemie vermieden werden. Bitte haltet Euch auch weiterhin an die Beschränkungen und die Umsetzungsvorgaben durch den Verein, damit wir alle möglichst schnell zu einem normalen Rudern und Vereinsleben im SRC zurückkehren können.

Wir informieren Euch laufend, sobald wir Informationen über Veränderungen haben und über Entscheidungen, wie wir die behördlichen Vorgaben am sinnvollsten für den SRC umsetzen können. Bitte habt Verständnis, dass auch wir ggf. erst mit dem BRV oder anderen Behörden Rücksprache halten müssen, bevor wir Entscheidungen treffen können - dies braucht auch Zeit. Daher können Anfragen teils nur mit zeitlicher Verzögerung beantwortet werden. Bitte wendet Euch in allen Anfragen an: kontakt@schleissheimer-ruderclub.de.

Ab Montag, 11. Mai 2020, ist ein Rudern auf der Regatta-Anlage in Oberschleißheim in eingeschränkten Maße möglich. Die Olympiapark GmbH hat die Öffnung der Wasserfläche ab diesem Zeitpunkt bekannt gegeben.

Für die Mitglieder des SRC bedeutet dies, unter Beachtung der Vorgaben der 4. BayIfSMV vom 05.05.2020 und den Handlungsempfehlungen des BLSV, dass ein Rudern im Einer oder Zweier/Doppelzweier (mit Einschränkungen!) unter folgenden 10 Voraussetzungen wieder möglich ist:

  • Nur volljährige Mitglieder, die im Besitz des „Freiruderscheins“ sind, dürfen auf die Wasserfläche. Selbstverständlich geht vor allem anderen vor: Jeder Ruderer ist eigenverantwortlich für die geeignete Auswahl des vorgesehenen Bootes und die Einschätzung der Wetterbedingungen. Noch ist das Wasser der Ruderregatta sehr kalt!
     
  • Weiter können nur Personen das Training aufnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen (gilt für jedes Training):
    • Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38°C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).

    • Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.

    • In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet.

  • Zweier/Doppelzweier dürfen nur von Personen gefahren werden, die in häuslicher Gemeinschaft leben.
     
  • Ballungen am Steg von an- und ablegenden Ruderern sind zu vermeiden; grds. dürfen sich auf dem Steg nicht mehr als 2 Boote befinden (dies gilt als Gesamtsumme also auch mit anderen Vereinen).
     
  • Am Steg und auf dem gesamten Gelände wird der geforderte Mindestabstand (> 1,50 Meter) durchgehend beachtet. Beim Ankommen und beim Verlassen des Geländes wird ein Mund-Nase-Schutz getragen.
     
  • Der Ruderer kommt bereits in Ruderkleidung (die Umkleiden/Duschen stehen derzeit noch nicht zur Verfügung). Nach dem Rudern ist nur ein Wechsel in trockene Schutz- oder Oberkleidung vorgesehen. Duschen und Umkleiden erfolgt daheim.
     
  • Der Ruderer kommt allein (bzw. die häusliche Rudergemeinschaft). Zuschauer und Gruppenbildungen mit anderen Vereinsmitgliedern werden vermieden.
     
  • Jeder bringt sein eigenen Lappen zum Putzen des Boots nach dem Rudern mit.
     
  • Die Sculls/Riemen wie auch die Rollsitze sind nach der Verwendung mit, vom RKI zugelassenen, Desinfektionsmittel gründlich zu reinigen.
     
  • Selbstverständlich werden auch weiterhin alle Fahrten im Fahrtenbuch ein- und ausgetragen. Dies ist auch für den Fall einer Infektion eines SRC-Sportlers wichtig, um dem Gesundheitsamt Informationen zu möglichen Kontaktpersonen geben zu können.

Das bedeutet leider jedoch auch, dass u.a. ein Rudern in größeren Booten (Zweier/Doppelzweier, wenn keine Hausgemeinschaft), das Breitensporttraining, das Kindertraining, das Krafttraining oder das Nutzen der Ergometer nach wie vor untersagt ist.

Wie auch in einem BLSV-Informationsschreiben vom 7. Mai 2020 festgehalten wurde, gelten die getroffenen Regelungen ab dem 11.05.2020 bis vorerst einschl. 17. Mai. 2020. In diesem Zeitraum wird die Bayerische Staatsregierung, wie auch bei anderen Maßnahmen die Infektionszahlen genauestens beobachten und dann möglicherweise neue Schritte oder Anpassungen an den bestehenden Regeln vornehmen.

Es gibt aktuell noch keinen festgelegten Zeitplan für mögliche weitere Erleichterungen. Die Bayerische Staatsregierung wird von Schritt zu Schritt die Infektionszahlen genau beobachten und bewerten und dann den nächsten Schritt und den Zeitpunkt definieren. Sofern eine weitere Lockerung für einzelne Bereiche behördlich erlaubt wird, werden wir unsere Regelungen überprüfen.

Daher gelten die vorgenannten Regelungen für den SRC ab dem 11. Mai 2020 bis auf Weiteres!

Wir appellieren an Euch die Vorgaben einzuhalten. Sollten uns Fälle bekannt werden, dass diese Regelungen nicht beachtet werden, behalten wir uns vor Disziplinarmaßnahmen zu treffen. Das Fehlverhaltenen einzelner soll nicht zum Schaden für andere Führen - im schlimmsten Fall zur vollständigen Einstellung der Ruder-Möglichkeiten für die SRC Mitglieder.

Wir danken Euch für eure Unterstützung!

Mit den besten Grüßen, 

Euer Vorstand
Florian Rott / Johannes Duell

 

 


Das gesamte Rundschreiben seht auch als PDF zum Download bereit.