Liebe Vereinsmitglieder,

am 05.03.2021 hat das Bayerische Innenministerium die 12te Bayerische Infektionsschutz-maßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) bekannt gegeben; diese Regelungen sind am Montag, 08.03.2021 in Kraft getreten.

Die 12. BayIfSMV erlaubt wieder eine Ausübung von kontaktfreien Sportarten an der frischen Luft. Mit Mitteilung vom 05.03.2021 hat uns die Olympiapark München GmbH darüber informiert, dass die Wasserfläche und in Teilen auch die Gebäude und Räumlichkeiten auf der Regatta-Anlage wieder geöffnet werden. Dazu teilen wir euch die Regeln und Hinweise des LZM mit:

  • Im Block A und allen weiteren Gebäuden der Olympia-Regattaanlage gilt grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung.

     
  • Die Toiletten und Umkleiden in Block A sind geöffnet, bei der Nutzung ist jederzeit auf den Mindestabstand von 1,5 m zu achten.

     
  • Die Duschen bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Für die Mitglieder des SRC bedeutet dies, unter Beachtung der Vorgaben der 12. BayIfSMV vom 05.03.2021, den Handlungsempfehlungen des BLSV und der Entscheidung der Olympiapark München GmbH, dass das Rudern unter den folgenden, zwingend zu beachtenden Regelungen, wieder möglich ist:


  • Nur volljährige Mitglieder, die im Besitz des „Freiruderscheins“ sind, dürfen auf die Wasserfläche. Selbstverständlich geht vor allem anderen vor: Jeder Ruderer ist eigenverantwortlich für die geeignete Auswahl des vorgesehenen Bootes und die Einschätzung der Wetterbedingungen.
     
  • Weiter können nur Personen das Training aufnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen (gilt für jedes Training):
    • Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38°C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).
    • Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.
    • In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet.
       
  • Es dürfen ausschliesslich Einer und Zweier/Doppelzweier gefahren werden. Rudern im Zweier/Doppelzweier ist auch mit einer Person eines anderen Hausstands möglich. Großboote dürfen nicht gerudert werden.
     
  • Ballungen am Steg von an- und ablegenden Ruderern sind zu vermeiden; grds. dürfen sich auf dem Steg nicht mehr als 2 Boote befinden (dies gilt als Gesamtsumme also auch mit anderen Vereinen).
     
  • Am Steg und auf dem gesamten Gelände wird der geforderte Mindestabstand (> 1,50 Meter) durchgehend beachtet. Beim Ankommen und beim Verlassen des Geländes wird ein Mund-Nase-Schutz getragen.
     
  • Der Ruderer kommt bereits in Ruderkleidung (die Umkleiden stehen nur eingeschränkt zur Verfügung). Nach dem Rudern ist nur ein Wechsel in trockene Schutz- oder Oberkleidung vorgesehen. Duschen und Umkleiden erfolgt daheim.
     
  • Der Ruderer kommt allein. Zuschauer, Warteschlagen und Gruppenbildungen mit anderen Vereinsmitgliedern werden vermieden. Sollten ausnahmsweise Fahrgemeinschaften mit Personen, nicht nur des eigenen Hausstandes, wird dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten.
     
  • Jeder bringt sein eigenen Lappen zum Putzen des Boots nach dem Rudern mit.
     
  • Die Sculls/Riemen wie auch die Rollsitze sind nach der Verwendung mit, vom RKI zugelassenen, Desinfektionsmittel gründlich zu reinigen.

     
  • Selbstverständlich werden auch weiterhin alle Fahrten im Fahrtenbuch ein- und ausgetragen. Dies ist auch für den Fall einer Infektion eines SRC-Sportlers wichtig, um dem Gesundheitsamt Informationen zu möglichen Kontaktpersonen geben zu können.

Die Regelungen der 12. BayIfSMV gelten vorerst bis zum 28. März 2021. In diesem Zeitraum wird die Bayerische Staatsregierung, wie auch bei anderen Maßnahmen, die Infektionszahlen genauestens beobachten und dann möglicherweise neue Schritte oder Anpassungen an den bestehenden Regeln vornehmen. Sofern dies geschieht werden wir selbstverständlich unsere Regelungen überprüfen.

Daher gelten die vorgenannten Regelungen für den SRC ab dem 12. März 2021 bis auf Weiteres! Wir informieren Euch laufend, sobald wir Informationen über Veränderungen haben und über Entscheidungen, wie wir die behördlichen Vorgaben am sinnvollsten für den SRC umsetzen können. Bitte habt Verständnis, dass auch wir ggf. erst mit dem BRV oder anderen Behörden Rücksprache halten müssen, bevor wir Entscheidungen treffen können - dies braucht auch Zeit. Daher können Anfragen teils nur mit zeitlicher Verzögerung beantwortet werden. Bitte wendet Euch in allen Anfragen an: kontakt@schleissheimer-ruderclub.de.

Wir appellieren an Euch die Vorgaben einzuhalten. Sollten uns Fälle bekannt werden, dass diese Regelungen nicht beachtet werden, behalten wir uns vor Disziplinarmaßnahmen zu treffen. Das Fehlverhaltenen einzelner soll nicht zum Schaden für andere Führen - im schlimmsten Fall zur vollständigen Einstellung der Ruder-Möglichkeiten für die SRC Mitglieder.

Wir danken Euch für eure Unterstützung!

Mit den Besten Grüßen,

Euer Vorstand
Florian Rott / Johannes Duell