Liebe Vereinsmitglieder,
seit dem 11. Mai 2020 sind einige Woche vergangen; viele von Euch haben das Angebot im Einer zu rudern genutzt - jedoch war das Trainieren in Gruppen behördlich beschränkt worden.
Wir danken Euch für euer Verständnis und die (größtenteils erfolgte) Einhaltungen der Regelungen.
Erfreulicherweise können wir Euch heute mitteilen, dass wir dies nun auch wieder zulassen können:
Am 19.06.2020 hat nun das bayerische Innenministerium die Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) bekannt gegeben; diese Regelungen sind am dem Montag, 22.06.2020 in Kraft getreten.
Die 6. BayIfSMV erlaubt nun insbesondere einen Sport- bzw. Trainingsbetrieb an der frischen Luft, wenn eine kontaktfreie Durchführung möglich ist (vgl. § 9 Abs. 2).
Wir halten es daher für möglich auch einen Trainingsbetrieb wieder aufzunehmen. Es kann jedoch zu Änderungen kommen, je nachdem wie sich auch die Vorgaben im Sportbereich entwickeln/ verändern werden. Selbstverständlich gelten weiterhin strenge Hygienemaßnahmen, die unbedingt eingehalten werden müssen!
Wir möchten jedoch vorab noch auf Folgendes Hinweisen:
ein „normaler“ Vereins- und Sportbetrieb wird nach wie vor auf absehbare Zeit, aufgrund der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben in Bayern, nicht möglich sein.
Durch die Beschränkungen, von denen einzelne Mehr oder Weniger betroffen sind, soll eine weitere, unkontrollierte Ausbreitung der Pandemie vermieden werden. Bitte haltet Euch auch weiterhin an die Beschränkungen und die Umsetzungsvorgaben durch den Verein, damit wir alle möglichst schnell zu einem normalen Rudern und Vereinsleben im SRC zurückkehren können.
Wir informieren Euch laufend, sobald wir Informationen über Veränderungen haben und über Entscheidungen, wie wir die behördlichen Vorgaben am sinnvollsten für den SRC umsetzen können. Bitte habt Verständnis, dass auch wir ggf. erst mit dem BRV oder anderen Behörden Rücksprache halten müssen, bevor wir Entscheidungen treffen können - dies braucht auch Zeit. Daher können Anfragen teils nur mit zeitlicher Verzögerung beantwortet werden. Bitte wendet Euch in allen Anfragen an: kontakt@schleissheimer-ruderclub.de.
Für die Mitglieder des SRC bedeutet dies, unter Beachtung der Vorgaben der 6. BayIfSMV vom 19.06.2020 und den Handlungsempfehlungen des BLSV, dass das Rudern unter den folgenden, zwingend zu beachtenden Regelungen, wieder möglich ist:
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Nur volljährige Mitglieder, die im Besitz des „Freiruderscheins“ sind, dürfen auf die Wasserfläche. Selbstverständlich geht vor allem anderen vor: Jeder Ruderer ist eigenverantwortlich für die geeignete Auswahl des vorgesehenen Bootes und die Einschätzung der Wetterbedingungen.
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Weiter können nur Personen das Training aufnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen (gilt für jedes Training):
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Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38°C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).
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Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.
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In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet.
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Zweier/Doppelzweier und andere Großboote dürfen unter den folgenden Beschränkungen gefahren werden:
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nicht mehr als 10 unterschiedliche Mitruderer in den Monaten Juni-August.
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Tragen von Mund-Nase-Bedeckung beim Handling des Bootes bis zum Einsteigen und ab dem Aussteigen bis zum Verbringen in die Bootslager.
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Soweit möglich, ist vor dem Einsteigen in das Boot und nach dem Aussteigen aus dem Boot ein Mindestabstand von 1,50 Metern zu den anderen Sportlern einzuhalten.
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In gesteuerten Booten trägt der Steuermann durchgehend eine Mund-Nase-Bedeckung.
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Ballungen am Steg von an- und ablegenden Ruderern sind zu vermeiden; grds. dürfen sich auf dem Steg nicht mehr als 2 Boote befinden (dies gilt als Gesamtsumme also auch mit anderen Vereinen).
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Am Steg und auf dem gesamten Gelände wird der geforderte Mindestabstand (> 1,50 Meter) durchgehend beachtet. Beim Ankommen und beim Verlassen des Geländes wird ein Mund- Nase-Schutz getragen.
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Der Ruderer kommt bereits in Ruderkleidung (die Umkleiden/Duschen stehen derzeit noch nicht zur Verfügung). Nach dem Rudern ist nur ein Wechsel in trockene Schutz- oder Oberkleidung vorgesehen. Duschen und Umkleiden erfolgt daheim.
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Der Ruderer kommt allein. Zuschauer, Warteschlagen und Gruppenbildungen mit anderen Vereinsmitgliedern werden vermieden. Dessen ungeachtet dürfen Eltern ihre minderjährigen Kinder zum Training bringen und abholen. Sollten ausnahmsweise Fahrgemeinschaften mit Personen, nicht nur des eigenen Hausstandes, wird dringend das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung angeraten.
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Jeder bringt sein eigenen Lappen zum Putzen des Boots nach dem Rudern mit.
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Die Sculls/Riemen wie auch die Rollsitze sind nach der Verwendung mit, vom RKI zugelassenen, Desinfektionsmittel gründlich zu reinigen.
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Selbstverständlich werden auch weiterhin alle Fahrten im Fahrtenbuch ein- und ausgetragen. Dies ist auch für den Fall einer Infektion eines SRC-Sportlers wichtig, um dem Gesundheitsamt Informationen zu möglichen Kontaktpersonen geben zu können.
Ausnahmeregelungen für einen Trainingsbetrieb ab dem 26.06.2020:
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Unter Aufsicht eines Trainers des SRC ist ein Rudern auch für Minderjährige und/oder Personen, die nicht im Besitz „Freiruderscheins“ möglich.
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Das Training und die Bootsbesetzungen sollen möglichst mit festen Ruderern stattfinden.
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Die Trainings-Teilnehmerzahl wird auf 20 Teilnehmer (inkl. Trainer!) begrenzt.
Sollten mehr Personen zum Training kommen, gilt: first come - first serve. Wir bitten um Euer Verständnis. -
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID- 19-Falles zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.*
Die Regelungen der 6. BayIfSMV gelten vorerst einschl. 05. Juli 2020. In diesem Zeitraum wird die Bayerische Staatsregierung, wie auch bei anderen Maßnahmen, die Infektionszahlen genauestens beobachten und dann möglicherweise neue Schritte oder Anpassungen an den bestehenden Regeln vornehmen. Die Bayerische Staatsregierung wird von Schritt zu Schritt die Infektionszahlen genau beobachten und bewerten und dann den nächsten Schritt und den Zeitpunkt definieren. Sofern eine weitere Lockerung für einzelne Bereiche behördlich erlaubt wird, werden wir unsere Regelungen überprüfen.
Daher gelten die vorgenannten Regelungen für den SRC ab dem 26. Juni 2020 bis auf Weiteres!
Wir appellieren an Euch die Vorgaben einzuhalten.
Sollten uns Fälle bekannt werden, dass diese Regelungen nicht beachtet werden, behalten wir uns vor Disziplinarmaßnahmen zu treffen. Das Fehlverhaltenen einzelner soll nicht zum Schaden für andere Führen - im schlimmsten Fall zur vollständigen Einstellung der Ruder-Möglichkeiten für die SRC Mitglieder.
Wir danken Euch für eure Unterstützung! Mit den Besten Grüßen,
Euer Vorstand
Florian Rott / Johannes Duell
Juni 2020