Liebe Vereinsmitglieder,

am 30.10.2020 hat das Bayerische Innenministerium die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) bekannt gegeben; diese Regelungen treten am Montag, 02.11.2020 in Kraft.

Die 8. BayIfSMV schränkt den Sport- bzw. Trainingsbetrieb, auch an der frischen Luft, wieder deutlich ein. Mit Mitteilung vom 30.10.2020 hat uns die Olympiapark München GmbH darüber informiert, dass alle Gebäude und Räumlichkeiten auf der Regatta-Anlage geschlossen werden.

Dies bedeutet für uns, dass weder Ergotraining noch Kraft- oder Zirkeltraining in der Halle erlaubt sind.

Wir haben jedoch am Sonntag, 01.11.2020, die positive Nachricht erhalten, dass ein Rudern, im Einer oder Zweier/Doppelzweier zugelassen ist. Grossboote sind erneut ausgeschlossen.

Für die Mitglieder des SRC bedeutet dies, unter Beachtung der Vorgaben der 8. BayIfSMV vom 30.10.2020, den Handlungsempfehlungen des BLSV und der Entscheidung der Olympiapark München GmbH, dass das Rudern unter den folgenden, zwingend zu beachtenden Regelungen, weiterhin möglich ist:

  • Nur volljährige Mitglieder, die im Besitz des „Freiruderscheins“ sind, dürfen auf die Wasserfläche. Selbstverständlich geht vor allem anderen vor: Jeder Ruderer ist eigenverantwortlich für die geeignete Auswahl des vorgesehenen Bootes und die Einschätzung der Wetterbedingungen.

  • Weiter können nur Personen das Training aufnehmen, die die folgenden Bedingungen erfüllen (gilt für jedes Training):

    • Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome einer SARS-CoV-Infektion (Husten, Halsweh, Fieber/erhöhte Temperatur ab 38°C, Geruchs- oder Geschmacksstörungen, allgemeines Krankheitsgefühl, Muskelschmerzen).

    • Kein Nachweis einer SARS-CoV-Infektion in den letzten 14 Tagen.
    • In den letzten 14 Tagen kein Kontakt zu einer Person, die positiv auf SARS-CoV getestet.

  • Es dürfen ausschliesslich Einer und Zweier/Doppelzweier gefahren werden.

  • Ballungen am Steg von an- und ablegenden Ruderern sind zu vermeiden; grds. dürfen sich auf dem Steg nicht mehr als 2 Boote befinden (dies gilt als Gesamtsumme also auch mit anderen Vereinen).

  • Am Steg und auf dem gesamten Gelände wird der geforderte Mindestabstand (> 1,50 Meter) durchgehend beachtet. Beim Ankommen und beim Verlassen des Geländes wird ein Mund- Nase-Schutz getragen.

  • Der Ruderer kommt bereits in Ruderkleidung (die Umkleiden/Duschen stehen nicht zur Verfügung). Nach dem Rudern ist nur ein Wechsel in trockene Schutz- oder Oberkleidung vorgesehen. Duschen und Umkleiden erfolgt daheim.

  • Der Ruderer kommt allein. Zuschauer, Warteschlagen und Gruppenbildungen mit anderen Vereinsmitgliedern werden vermieden. Sollten ausnahmsweise Fahrgemeinschaften mit Personen, nicht nur des eigenen Hausstandes, wird dringend das Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung angeraten.

  • Jeder bringt sein eigenen Lappen zum Putzen des Boots nach dem Rudern mit.

  • Die Sculls/Riemen wie auch die Rollsitze sind nach der Verwendung mit, vom RKI zugelassenen, Desinfektionsmittel gründlich zu reinigen.

  • Selbstverständlich werden auch weiterhin alle Fahrten im Fahrtenbuch ein- und ausgetragen. Dies ist auch für den Fall einer Infektion eines SRC-Sportlers wichtig, um dem Gesundheitsamt Informationen zu möglichen Kontaktpersonen geben zu können.

Die Regelungen der 8. BayIfSMV gelten vorerst für die nächsten vier Wochen.
In diesem Zeitraum wird die Bayerische Staatsregierung, wie auch bei anderen Maßnahmen, die Infektionszahlen genauestens beobachten und dann möglicherweise neue Schritte oder Anpassungen an den bestehenden Regeln vornehmen. Sofern dies geschieht werden wir selbstverständlich unsere Regelungen überprüfen.

Daher gelten die vorgenannten Regelungen für den SRC ab dem 02. November 2020 bis auf Weiteres!
Wir informieren Euch laufend, sobald wir Informationen über Veränderungen haben und über Entscheidungen, wie wir die behördlichen Vorgaben am sinnvollsten für den SRC umsetzen können. Bitte habt Verständnis, dass auch wir ggf. erst mit dem BRV oder anderen Behörden Rücksprache halten müssen, bevor wir Entscheidungen treffen können - dies braucht auch Zeit. Daher können Anfragen teils nur mit zeitlicher Verzögerung beantwortet werden. Bitte wendet Euch in allen Anfragen an: kontakt@schleissheimer-ruderclub.de.

Wir appellieren an Euch die Vorgaben einzuhalten.
Sollten uns Fälle bekannt werden, dass diese Regelungen nicht beachtet werden, behalten wir uns vor Disziplinarmaßnahmen zu treffen. Das Fehlverhaltenen einzelner soll nicht zum Schaden für andere Führen - im schlimmsten Fall zur vollständigen Einstellung der Ruder-Möglichkeiten für die SRC Mitglieder.

Wir danken Euch für eure Unterstützung! Mit den Besten Grüßen,

Euer Vorstand
Florian Rott / Johannes Duell

November 2020